Ein Lohn zum Leben in Winterthur und Zürich

 
 
 

Im Sommer 2023 entschied die Stimmbevölkerung in Winterthur und Zürich deutlich zu Gunsten von gesetzlichen Mindestlöhnen. Die in der Abstimmung unterlegenen Arbeitgeberverbände (Gewerbeverband der Stadt Zürich und Handelskammer Winterthur) gingen sofort juristisch gegen das Abstimmungsresultat vor. Vom Bezirksrat wurde ihr Rekurs abgewiesen. Doch am kantonalen Verwaltungsgericht fanden sie Ende 2024 eine knappe Mehrheit von Richtern, die ihnen die Hand reichten und die Ergebnisse der Volksabstimmungen in Winterthur und Zürich für unzulässig erklärten. Die Städte Zürich und Winterthur müssen dieses Urteil nun an das Bundesgericht ziehen.

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